Für deutsche Kunden wird Online-Shopping unattraktiver. Grund ist eine Harmonisierung des Online-Handels in der EU. Genauer gesagt tritt am 13. Juni 2014 die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 in Kraft. Dabei verändern sich viele Details im Kundenmanagement. Betroffen sind besonders die deutschen Online-Shopper, da sich durch die Harmonisierung die rechtlichen Grundlagen für Deutschland zumindest beim Kauf im Internet eher verschlechtern. Dafür freuen sich Online-Käufer in den anderen Mitgliedsländern der EU über verbesserte Kundenrechte.
Schuhe sind ein beliebter Artikel beim Online-Shoppen
Schuhe und Lederwaren gehören zu den beliebtesten Artikeln beim Online-Shopping. Im ersten Quartal 2014 waren Schuhe zum Beispiel mit fast 800 Millionen Euro der viertbeliebteste Produktbereich beim Online-Shopping nach Kleidung, Büchern und Elektroartikeln. Ein Grund dafür ist die bequeme Auswahl und die einfache Retoure bei Nichtgefallen oder bei Schuhen, die zu groß oder zu klein geraten sind. Die einfache Rücksendung war bisher formlos möglich. Lediglich bei einem Warenwert unter 40 Euro musste der Käufer grundsätzlich die Rücksendegebühren zahlen. Selbst darauf verzichteten bisher viele Online-Shops. Für Zalando gehört die Retoure zum Beispiel zum Geschäftsmodell.
EU-Richtlinie: Widerrufsmöglichkeiten verschlechtern sich
Ab 13. Juni 2014 ändert sich dies. Denn der Kunde kann nicht ohne Weiteres von einem Kauf zurücktreten. Das Widerrufsrecht besteht zwar weiterhin, jedoch muss dieser schriftlich an den Shopbetreiber gesendet werden. Das bedeutet, es ist wenigstens eine E-Mail mit Name, Anschrift, idealerweise Kundennummer und der Bestell- oder Rechnungsnummer erforderlich. Um einen Nachweis zu führen, sollte der Widerruf jedoch per Post oder zusammen mit der Ware gesendet werden. Achtung: Liegt dem zurückgesendeten Paket kein Widerruf bei, muss der Händler die Schuhe, Taschen oder anderen Waren nicht zurücknehmen!
Sollte der Online-Shop auf seiner Webseite und beim Bestellvorgang nicht auf das Widerrufsrecht hinweisen, verlängert sich die Frist für einen Widerruf von zwei Wochen um ein Jahr. Auch dieser Punkt ist eine Verschlechterung für deutsche Online-Kunden, denn bisher war bei einer falschen Widerrufsbelehrung der Rücktritt vom Kauf unbefristet möglich.
Online-Shopping: Kunden zahlen für Retouren
Ärgerlich wird es auch, wenn Kunden gern viele online shoppen und sich dabei zum Beispiel mehrere Paar Schuhe oder mehrere Taschen schicken lassen, um daraus die schönsten oder passendsten Lederwaren zu wählen. Denn die Retouren zahlte bisher fast immer der Händler. Nun müssen Kunden die Portokosten selbst bezahlen! Ausnahmen sind Online-Shops, die weiterhin aus Kulanz kostenlose Retouren ermöglichen oder die Portokosten ab einem Fixbetrag übernehmen. Wer zukünftig im Internet Schuhe und Lederwaren (sowie alle anderen Artikel) bestellt, sollte also bei der Wahl des richtigen Online-Shops und bei einer Bestellung die Kosten für mögliche oder sogar einkalkulierte Retouren berücksichtigen.